Gleichgültig ob das betreffende Fahrzeug neu oder gebraucht ist, mit einer Kfz Versicherung wird das Kraftfahrzeug vor den finanziellen Folgen eines Unfalles versichert.
Mit der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist ein wichtiger Teil im Bereich Kfz Versicherung versorgt.
Die Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen schädigt. Dies betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden.
Versichert ist ebenfalls das Bergen des Fahrzeuges des Unfallgegners, die Bereitstellung eines Mietfahrzeuges für die Dauer der Reparatur, den Verdienstausfall des Unfallopfers, die Zahlung von Schmerzensgeld, und die Leistung einer lebenslangen Rente wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung nach dem Unfall zurückbleibt.
Dieser Teil der Kfz Versicherung ersetzt bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme diejenigen Schäden, die den Unfallgegner und eventuell vorhandenen eigenen Mitfahrern durch einen selbst verschuldeten Unfall betreffen. Für die Insassen des eigenen Fahrzeuges erübrigt sich damit im Regelfall der Abschluss einer separaten Insassen-Unfallversicherung.
Zur Kfz Versicherung gehören ebenso die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Anders als im Haftpflichtbereich tritt die Kfz Versicherung hier für die Regulierung entstandener Schäden am eigenen Fahrzeug ein.
Die Kfz Versicherung, Bereich Teilkasko, deckt Schäden ab, welche durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision und Glasbruch entstehen. Eingeschlossen im Schutz der Kfz Versicherung, sind ebenfalls serienmäßiges Zubehör. Zum genauen Versicherungsumfang geben die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften Auskunft. In vielen Tarifen sind auch Beschädigungen durch Marderbiss eingeschlossen.
In der Teilkaskoversicherung ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung üblich. Sie beträgt zwischen 150,00 und 500,00 Euro. Ganz nach den individuellen Anforderungen des Versicherungsnehmers. Mit dem Einschluss der Selbstbeteiligung in die Kfz Versicherung, wird die zu zahlende Versicherungsprämie reduziert.
Tritt der Schadensfall ein, verringert sich die von der Gesellschaft zu leistende Regulierungszahlung um die vom Kunden zu tragende Selbstbeteiligung.
Ausgeschlossen vom Versicherungsumfang sind Folgen durch Verschleiß oder Abnutzung. Durch den Versicherungsschutz bei Diebstahl ist die Kfz Versicherung Teilkasko auch bei Gebrauchtfahrzeugen ein sinnvoller zusätzlicher Schutz.
Ähnlich wirkt die Vollkaskoversicherung. Sie ersetzt die am eigenen Fahrzeug entstehenden Beschädigungen. Dabei ist es uninteressant ob der zur Beschädigung führende Unfall fremd- oder eigenverschuldet war.
Mit der Akzeptanz einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung wird auch hier die zu leistende Prämie reduziert.
Zu empfehlen ist die Kfz Versicherung Vollkasko vor allem bei Neufahrzeugen. Mit dem Ersatz des Wiederbeschaffungswertes durch die Kfz Versicherung, werden die Folgen eines Totalschadens gemildert. Auch wenn der zum Totalschaden führende Unfall selbst verschuldet sein sollte.
Besonders attraktiv sind die Tarife von Gesellschaften, die in die Kfz Versicherung eine sogenannte „Neuwagenregelung“ eingeschlossen haben. Bei diesen Verträgen leistet die Versicherung bei einem Totalschaden, den Widerbeschaffungswert in Höhe des Neuwagenpreises, bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter. Meist sind dies 6 Monate. In den Versicherungsbedingungen wird auf diese Regelung separat eingegangen.
Wie lang die Kfz Versicherung in diesem Umfang beibehalten wird, hängt von der individuellen Situation und der Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers ab.
Von immer größer werdendem Interesse sind auch Tarife der Kfz Versicherung, in die ein „Rabattretter“ eingebaut ist. Ein „Rabattretter“ rettet bei einem selbst verschuldeten Unfall, den aktuellen Schadenfreiheitsrabatt. Die eigentliche Rückstufung in einen höheren Schadenfreiheitsrabatt wird umgangen. Näheres findet sich auch in diesem Fall in den Versicherungsbedingungen.
Alles in allem ist die Kfz Versicherung eine durchweg positive Einrichtung.