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Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine bestimmte, personengebundene Versicherung, die das Risiko eines Todesfalls der versicherten Person monetär absichert. Tritt der Versicherungsfall ein, wird dabei eine vertraglich vereinbarte Summe an eine Bezugsberechtigte dritte Person ausgezahlt.

Neben der Todesfallversicherung, welche die Lebensversicherung im klassischen Sinne darstellt, wird ebenfalls die private Rentenversicherung zu den Lebensversicherungen gezählt. Hier ist jedoch der Erlebensfall eines bestimmten Alters als Eintrittsfall angesehen und löst die Zahlung der entsprechenden Summe aus.

Grundsätzlich lassen sich Lebensversicherungen nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Zum einen nach dem Versicherungsfall – Todesfall, Erlebensfall oder beispielsweise die Berufsunfähigkeit. Zum anderen nach Art der Kapitalbildung – Risikoversicherung ohne Kapitalbildung oder als kapitalbildende Lebensversicherung. Besonders letzteres Kriterium ergibt einen erheblichen Unterschied.

Risikoversicherung

Eine Risiko Lebensversicherung zeichnet sich durch vergleichsweise geringe Beiträge für den Versicherten aus, wird jedoch ausschließlich fällig, wenn ein Versicherungsfall innerhalb des Versicherungszeitraums eintritt. Tritt kein Versicherungsfall ein, werden keinerlei Leistungen fällig. Das Gleiche gilt nach Ablauf der Risiko Lebensversicherung. Häufigstes versichertes Risiko ist der Todesfall des Versicherten innerhalb der Vertragslaufzeit. Dann wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Diese Art der Lebensversicherung wird sehr häufig zur gegenseitigen Absicherung eine Ehepartners bei einer Immobilienfinanzierung verwendet und soll sicherstellen, dass bei Tod eines Ehepartners, der andere Partner die Finanzierung fortführen kann, auch wenn er oder sie selbst nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügt.

Die Beiträge für die Risiko Lebensversicherung sind abhängig von Alter, Geschlecht und weiteren Faktoren wie chronischen Erkrankungen des Versicherungsnehmers.

Kapitalbildende Versicherung

Dieser Typus Lebensversicherung beinhaltet nicht nur Leistungen für einen unsicher eintretenden Versicherungsfall, sondern zusätzlich noch sichere Leistungen. Diese müssen jedoch separat angespart werden, weshalb bei dieser Art Lebensversicherung die Beiträge wesentlich höher ausfallen. Die angesparte Summe wird am Ende der Laufzeit zuzüglich Zinsen entweder als eine Summe oder aber zu kleinen Teilen als Rente ausgezahlt. Hier ist insbesondere das deutsche Steuerrecht zu beachten, welches eine Besteuerung für Erträge aus Lebensversicherungen, falls diese als Einmalzahlung ausgelöst werden, vorsieht. Die kapitalbildende Lebensversicherung wird häufig zur Ansparung für das Rentenalter oder zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen genutzt.

Die kapitalbildende Lebensversicherung kann während der Laufzeit gekündigt werden. Der Versicherte erhält dann den vorher vertraglich festgelegten Rückkaufswert der Versicherungspolice. Gerade bei einer frühen Vertragskündigung liegt dieser jedoch deutlich unter den eingezahlten Beträgen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch ein Mindestrückkaufswert, der von den Versicherungen nicht unterschritten werden darf.

Eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Diese zielt darauf ab, die eingezahlten Beiträge in Fonds am Kapitalmarkt anzulegen und so neben einem garantierten Mindestzinssatz Überschüsse zu erzielen, die zu Teilen an den Versicherten ausgeschüttet werden. Darüber hinaus wird ein Auszahlplan bei Vertragsbeginn festgelegt. Grundsätzlich wird die angesparte Summe über einen Zeitraum als Rente ausgezahlt. Es sind jedoch auch Kombinationen mit größeren Teilauszahlungen oder Einmalzahlungen möglich. Auf die Wahl der Anlagestrategie kann der Kunde bedingt Einfluss nehmen.

Die Lebensversicherung und die Steuer

In Deutschland können Beiträge für die Lebensversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahmen bilden die Sonderformen Riester- und Rürup-Rente, welche abzugsfähig sind und zusätzlich auch noch vom Staat gesondert gefördert werden. Wird eine Lebensversicherung verschenkt oder vererbt, bestehen keinerlei steuerlichen Begünstigungen.